Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB

1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen der Agentur an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.

1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an die Agentur, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

2. Abwicklung von Aufträgen

2.1 Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden.

2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.

2.3 Besprechungsprotokolle, die die Agentur fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform, gelten die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstigen Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter als verbindlich.

2.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (z. B. Negative, Modelle, Originalillustrationen), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die zugehörige Dokumentation.

2.5 Aufträge, die aufgrund von vom Auftraggeber verursachten Verzögerungen nicht innerhalb des Kalender- bzw. Bilanzjahres abgeschlossen werden können, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur in das nächste Kalender- bzw. Bilanzjahr verschoben werden.

2.6 Stornierungsfristen:

  • Stornierung bis zu 12 Wochen vor Produktionsdatum: 25 % des vereinbarten Nettopreises

  • Stornierung bis zu 8 Wochen vor Produktionsdatum: 50 % des vereinbarten Nettopreises

  • Stornierung bis zu 4 Wochen vor Produktionsdatum: 100 % des vereinbarten Nettopreises

3. Beauftragung von Dritten

3.1 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen bzw. Subunternehmer im eigenen Namen zu beauftragen.

3.2 Die Agentur ist berechtigt, Produktionsaufträge für Werbemittel im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern der Auftraggeber über den Dritten informiert wurde und nicht innerhalb einer Woche in Schriftform widerspricht.

3.3 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung, die sofort fällig ist. Der Auftraggeber stellt die Agentur insoweit auf erstes Anfordern frei.

3.4 Kostenvoranschläge der Agentur stellen kein bindendes Angebot dar. Preisangebote sind drei Wochen ab Zugang gültig.

4. Vergütung der Agenturleistungen

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Stundenhonorarbasis gemäß den aktuellen Stundensätzen der Agentur. Technische Kosten werden nach den jeweils gültigen Kostensätzen berechnet.

4.2 Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Interne Sachkosten (z. B. Kommunikation, Versand, Vervielfältigung, Reisen) werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Vorauszahlungen für weitere Leistungen zu verlangen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Abgaben (z. B. KSK, GEMA, Zölle) werden weiterberechnet.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.3 Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5.4 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte – insbesondere Nutzungsrechte – bei der Agentur.

6. Nutzungsrechte, Umfang und Vergütung

6.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang.

6.2 Rechte Dritter werden im gleichen Umfang übertragen, sofern verfügbar. Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

6.3 Die Agentur darf Arbeitsergebnisse und den Kundennamen zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbung verwenden.

6.4 Quellcode und technische Dokumentationen sind nicht Teil der Rechteeinräumung.

6.5 Abgelehnte oder nicht genutzte Leistungen verbleiben bei der Agentur.

6.6 Nutzungsrechte sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

6.7 Für Buy-out-Verhandlungen mit Dritten fällt eine Gebühr von 15 % der Nettonutzungsvergütung an.

6.8 Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen nach §§ 32, 32a UrhG frei.

7. Gewährleistung

7.1 Mängel sind unverzüglich nach Erhalt zu rügen. Andernfalls entfallen Gewährleistungsansprüche.

7.2 Die Agentur hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.

7.3 Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die Haftung ist bei Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausnahmen gelten bei Vorsatz, Garantie, Personenschäden und Produkthaftung.

8.2 Bei Schaltaufträgen haftet die Agentur nicht für Leistungen der Medien.

8.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr.

9. Verschwiegenheit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller geschäftsrelevanten Informationen, auch über das Vertragsende hinaus.

10. Datenschutz und Datensicherung

10.1 Der Auftraggeber garantiert datenschutzkonforme Erhebung und Nutzung der Daten.

10.2 Vertragsrelevante Daten dürfen gespeichert werden.

10.3 Der Auftraggeber ist für Datensicherungen verantwortlich.

11. Schriftform

Textform gemäß § 126b BGB (z. B. E-Mail) genügt dem Schriftformerfordernis.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

qub media GmbH

1. Geltung der AGB

1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen der Agentur an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.

1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an die Agentur, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

2. Abwicklung von Aufträgen

2.1 Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden.

2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.

2.3 Besprechungsprotokolle, die die Agentur fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform, gelten die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstigen Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter als verbindlich.

2.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (z. B. Negative, Modelle, Originalillustrationen), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die zugehörige Dokumentation.

2.5 Aufträge, die aufgrund von Verzögerungen, die der Auftraggeber zu verursachen hat, nicht innerhalb des Kalender- bzw. Bilanzjahres abgeschlossen werden können, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur in das nächste Kalender- bzw. Bilanzjahr verschoben werden.

2.6 Stornierungsfristen:

  • Stornierung bis zu 12 Wochen vor dem Produktionsdatum: 25 % des vereinbarten Nettopreises
  • Stornierung bis zu 8 Wochen vor dem Produktionsdatum: 50 % des vereinbarten Nettopreises
  • Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Produktionsdatum: 100 % des vereinbarten Nettopreises

3. Beauftragung von Dritten

3.1 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen bzw. Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

3.2 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen die Agentur vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern dem Auftraggeber der Name und die Anschrift des Dritten genannt wurden und er nicht innerhalb einer Woche in Schriftform widersprochen hat.

3.3 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln nicht erfüllt, erfolgt eine Nachbelastung, die sofort fällig ist. Der Auftraggeber stellt die Agentur insoweit auf erstes Anfordern frei.

3.4 Kostenvoranschläge der Agentur stellen kein bindendes Angebot dar. Preisangebote sind drei Wochen ab Zugang gültig.

4. Vergütung der Agenturleistungen

4.1 Sofern im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die Leistungen der Agentur auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen der Agentur berechnet.

4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Interne Sachkosten (z. B. Kommunikations-, Versand-, Vervielfältigungs- und Reisekosten) werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.4 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Vorauszahlungen für künftig zu erbringende Leistungen zu verlangen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Künstlersozialabgabe, GEMA-Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben werden weiterberechnet.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5.4 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, bei der Agentur.

6. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung

6.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Rechte beinhalten die Bearbeitung und Verbindung mit anderen Werken.

6.2 Zieht die Agentur Dritte hinzu, werden deren Nutzungsrechte im gleichen Umfang übertragen, soweit möglich. Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

6.3 Die Agentur ist berechtigt, Arbeitsergebnisse und den Kundennamen zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbung zu nutzen.

6.4 Quellcode und technische Dokumentationen sind nicht Bestandteil der Rechteeinräumung.

6.5 Abgelehnte, abgebrochene oder nicht genutzte Leistungen verbleiben bei der Agentur.

6.6 Die Nutzungsrechte sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

6.7 Für Buy-out-Verhandlungen mit Dritten fällt eine Gebühr von 15 % der Nettonutzungsvergütung an.

6.8 Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen nach §§ 32, 32a UrhG frei.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Andernfalls entfallen Gewährleistungsansprüche.

7.2 Die Agentur hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung.

7.3 Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die Haftung ist bei Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausgenommen sind Vorsatz, Garantien, Personenschäden und Produkthaftung.

8.2 Bei Schaltaufträgen haftet die Agentur nicht für Leistungen der Medien.

8.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr.

9. Verschwiegenheit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich erkennbaren Informationen, auch über das Vertragsende hinaus.

10. Datenschutz und Datensicherung

10.1 Der Auftraggeber bestätigt die datenschutzkonforme Erhebung und Nutzung der Daten.

10.2 Vertragsrelevante Daten dürfen gespeichert werden.

10.3 Der Auftraggeber ist für Datensicherungen verantwortlich.

11. Schriftform

Textform gemäß § 126b BGB (z. B. E-Mail) genügt dem Schriftformerfordernis.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.